Die falsche Ideologie von der Freiheit
Die Kinder sind extrem aggressiv und laut beim Spielen. Sie schreien sich gegenseitig an, sie schreien laut nach “Anne” (=türkisch “Mami”). Sie führen große Stöcke und Prügel mit sich, bedrohen sich gegenseitig und
als Anwohner kann man die Angst kriegen.
Die Kinder müssen lernen, ihre Aggressionen zu beherrschen und zu unterdrücken, anstatt sie auszuleben. Ihnen müssen Verbote und Strafen auferlegt werden.
Die Behauptung, die Kinder wüßten nicht, was sie tun, sie würden nur “spielen”, ist in den meisten Fällen gar nicht richtig und zweitens geht es nicht darum, ob jemand Einsicht in sein bösartiges Handeln hat, sondern
darum, daß die Opfer der Kinder vor diesen geschützt werden müssen.
Ein Kind, das bestraft wird, wird nie mit der Strafe einverstanden sein, weil es noch nicht gelernt hat, Strafe zu akzeptieren. Es wird lautstark gegen die Strafe protestieren, weil es sich in seiner ungehinderten
Persönlichkeitsentfaltung eingeengt fühlen wird und die erwachende Persönlichkeit keine Einschränkungen oder Verbote akzeptieren will. Aber diese Einschränkungen der Freiheit müssen gelernt werden. Unsere
Gesellschaftsphilosophie, die vorgibt, die Freiheit zu garantieren, ist falsch. Es handelt sich zum größten Teil auch nur um die Freiheit des Kapitals: Man kann nur frei sein, etwas zu machen, wenn man das Geld hat,
es zu machen. So kann ich noch nicht mal in eine andere Wohnung umziehen, weil das Sozialamt die Kosten des Umzugs nicht bezahlen will. Zum Beispiel zahlt das Sozialamt keinen Kredit mehr für eine Kaution.
Etwas Religion und Philosophie:
Der Mensch ist von Geburt an böse und wird nur zu einem guten Menschen, wenn er dazu erzogen wird.
Die Kirche behauptet meist das Gegenteil, nämlich daß der Mensch gut geboren werde. Nach der Sündenfall-Theorie mit Adam und Eva wird der Mensch erst durch seine Geschlechtsreife böse. Die Kirche will damit die
Sexualität für alles Böse verantwortlich machen. Auch moderne Weltanschauungen gehen davon aus, daß der Mensch erst durch widrige soziale Umstände auf die “schiefe Bahn” gerät. Kinder gelten als die Unschuld in
Person. In der Bibel tauchen böse, freche, Terror machende Kinder gar nicht erst auf. Das ist ziemlich verwunderlich, müßte man von einer Religion doch eher erwarten, daß sie sich um die Erziehung der Kinder
kümmert! In katholischen Kirchen in Bayern werden Kinder sogar als Engel dargestellt, den sogenannten “Putten”. Aber nur Eines ist richtig: Der Mensch wird böse geboren!
Narrenfreiheit für die Täter, Vogelfreiheit für die Opfer?
Laut unserer Gesetzgebung sind Kinder und Jugendliche unterhalb einer gewissen Altersgrenze überhaupt nicht bestrafbar (14 oder 16 Jahre?). Das wird Strafunmündigkeit genannt. Dies wissen die Kinder natürlich ganz
genau, und sind dementsprechend zügellos kriminell und terroristisch. Für die Opfer bedeutet das absolutes Ausgeliefertsein und Hilflosigkeit. Im Mittelalter nannte man diese Strafart “Vogelfreiheit”. Das
Strafunmündigkeitsprinzip muß weg - gleiches Recht für Alle!
Gegen Kinder-Terror kann man nichts machen?
“Man kann eben gegen Kinder-Terror nichts machen” ist ein oft gehörtes Schein-Argument bei Politikern, Polizei, Verantwortlichen in der Verwaltung, wie dem sozialpsychiatrischen Dienst, ja sogar von Freunden. Dies
ist aber nur ein Scheinargument, denn man könnte gegen Kinder-Terror sehr wohl etwas machen, wenn die Verantwortlichen nur wollten.
Man könnte zum Beispiel Video-Kameras aufstellen und mit Videorecordern aufzeichnen, dann könnte man gegen die Terror machenden Kinder auch vorgehen. Auch könnte man in U- und S-Bahnen versteckte Videokameras
installieren, um das Zerkratzen der Fensterscheiben zu verfolgen.
Selbstverständlich muß es auch möglich sein, die Kinder wegzusperren, anstatt sie nach Mallorca zu schicken. Dazu müssen Kindergefängnisse, geschlossene Jugendheime und geschlossene psychiatrische Kinderstationen in
Krankenhäusern eingerichtet werden.
Es war eine der größten Fehlleistungen unserer Politiker in den letzten Jahren, daß sie die Prügelstrafe verboten haben! Dadurch werden vielleicht zwar weniger Menschen psychisch krank, dafür aber umso mehr zu
Terroristen.
Wenn der Staat eine Strafverfolgung ablehnt oder vereitelt, ist das einzelne Opfer in letzter Instanz zur Selbstjustiz berechtigt. So schon zum Beispiel geschehen bei einem Rentner, der ein Kind wegen Klingelterror
erschoß.
Reichen bestehende Strafgesetze noch aus?
Das Problem ist, daß bestehende Strafgesetze nur die Spitze des Eisbergs von Kinder-Terror abdecken, etwa wenn ein Antennenkabel abgerissen, eine Fensterscheibe eingeschlagen, oder ein Müllcontainer in Brand gesetzt
wird (“Sachbeschädigung”). Viel wichtiger dagegen wäre es, soziale Grundkompetenzen wie Ruhe, Friedlichkeit und Freundlichkeit zu lehren und einzufordern. Ein Schritt in die richtige Richtung war meiner Meinung nach
der “Rowdytum”-Paragraph in der DDR. Ein großer Fehler bundesdeutscher Rechtssprechung ist der, daß nur vollendete und ausgeführte Straftaten bestrafbar sind, während geplante Straftaten oder Handlungen ohne
finanzielle Schadenwirkung (Beispiel: Fenster wird mit Stein beworfen, zerbricht dabei aber nicht) nicht als Straftaten anerkannt sind. Hier müßte im Vorfeld von Straftaten mehr auf Prävention geachtet werden, was
auch heißen soll, daß bereits “versuchte” Straftaten geahndet werden müssen. So ist es zum Beispiel viel sinnvoller, Waffenbesitz zu verbieten, als nur Mord und Körperverletzung mit einer Waffe zu verbieten.
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